Mittwoch, 19. September 2012

Ausgangssperre für Moslems: Keine Stimme im Franzenland



Was ist Meinungsfreiheit? Was ist das Recht auf freie Meinungsäußerung? Überall wird in den letzten Tagen im Zusammenhang mit dem abscheulichen Schmähfilm über den letzten Propheten des Islams, Mohammed (sas.), darüber geredet, und obwohl es im deutschen Grundgesetz geschrieben steht, scheint es wohl doch keiner so recht definieren zu können.
Heißt es ich darf sagen was ich will? Heißt es ich darf lügen? Heißt es ich darf beleidigen? Was ist sie nun, diese Meinungsfreiheit, und vor allem: hat sie Beschränkungen?

Zu der letzteren Frage: Ja, auch hier in Deutschland gibt es für die Meinungsfreiheit Einschränkungen. Dazu steht im Grundgesetz folgendes: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ – Art. 5 Abs. 2 GG

Haben die Politiker denn Millionen muslimischer Bürgerinnen und Bürger vergessen? Wird mit derartigen Filmen über muslimische Heiligkeiten nicht die persönliche Ehre dieser Menschen angegriffen? Ist denn jener Film nicht ein Schmähfilm?
All diese berechtigten Fragen werden nur von unserem eigenem Echo beantwortet.

30. September 2005 - Kurt Westergaards Karikatur über den Propheten (sas.) wird in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten veröffentlicht. Auch hier gab es Unruhen in der islamischen Welt. Doch die Frage ist wie reagierte die Politik? Hier ist die Antwort:
Fünf Jahre später wird Westergaard mit dem m100-Medienpreis von Bundeskanzlerin Merkel geehrt. Ein Tag, der sich in die Herzen der Muslime eingebrannt hat.

Begeben wir uns nun wieder auf internationaler Ebene. Wir schreiben den 4. April 2012. Das Gedicht "Was gesagt werden muss" von Günter Grass wird in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht.
Weltweite Reaktionen? Die Menschen sind empört, Gleichschaltung der Massenmedien, in denen immer wieder Begriffe wie "der ewige Antisemit" fallen, und ein Einreiseverbot von Israel.

Nun, ganz aktuell, nach dem Schmähfilm, wird dieses hinterlistige Spielchen noch weiter geführt: Das französische Satireblatt, mit dem Namen "Charlie Hebdo", hat neue Karikaturen über den Propheten Mohammed (sas.) veröffentlicht. Trotz der Unruhen, trotz der Toten auf beiden Seiten.
Ist es hier tatsächlich schon so weit gekommen, dass sinnlose und beleidigende "Unterhaltung" über Menschenleben gestellt wird? Wird hier gerade über Leichen gegangen, nur um irgendwem zu beweisen, wie hoch "Meinungsfreiheit" im Westen geschätzt wird?

Doch Moment mal: Um wieder auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, über was für ein Recht auf freie Meinungsäußerung sprechen wir gerade? Denn im gleichen Atemzug, indem diese verwerflichen Karikaturen in Frankreich veröffentlicht wurden, hat die französische Regierung eine in Paris geplante Demonstration gegen das islamfeindliche Video aus den vereinigten Staaten von Amerika verboten.
Als Rechtfertigung dafür nannte Frankreichs Premierminister folgendes: "Es gibt keinen Grund Konflikte zuzulassen, die mit dem eigenen Land nichts zu tun haben".
Offenbar haben selbst Frankreichs Politiker ihre muslimischen Bürgerinnen und Bürger vergessen, deren Zahl ebenfalls in die Millionenhöhe geht. Und auch ist er offenbar kein Freund von Zeitungen, denn sonst hätte er sicherlich von den neuen Karikaturen mitbekommen, und seine Begründung wäre eine ganz andere. Oder nicht?
Haben Muslime in Frankreich jetzt Hausarrest, wurde ihnen ihre Stimme weggenommen?
Ist es Meinungsfreiheit um dies hier geht, oder geht es jenen ungerechten Menschen nicht um etwas anderes? Kann man den Einen das Recht auf freie Meinungsäußerung zusprechen, den Anderen absprechen, und gleichzeitig von sich behaupten eine Demokratie zu sein?

Mögen die Menschen, die mit ihrer falschen Definition von Meinungsfreiheit keine Rücksicht auf andere nehmen, zur Wahrheit gelangen.
Und möge die heuchlerische Doppelmoral jener Politiker niemals vergessen werden, auf dass keiner von uns je wieder auf ihre hinterhältigen Fallen anspringt.

Oh, und bevor ich es vergesse: Habt ihr von den Oben-ohne-Bildern von Kate Middleton, der Frau des britischen Prinzen William gehört? Man hat sie vor kurzem in einer französischen Zeitung veröffentlicht, was für viel Aufruhr gesorgt hatte. Diese Bilder wurden gestern aufgrund der Klage des britischen Königshauses verboten. Wie absurd das ist..

Abschließend kann ich es dem geehrten Sayyed Hassan Nasrallah (h.) nur gleichtun, und ebenfalls sprechen:
"Oh Gesandter Allahs! Geopfert seien Dir mein Blut, meine Familie, meine Kinder und all mein Geld und das, was mein Herr mir geschenkt hat, geopfert Deinem Edelmut, Deiner Würde und Ehre."

2 Kommentare:

  1. Was ist hiermit:§ 166
    Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.Ist der öffentliche Friede nicht gestört? Oder sehe ich das falsch? Auf jeden fall wär Anstand und Moral hat verbreitet sowas nicht oder verbietet es. Tote haben auch eine Würde.

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  2. Hallo,

    Danke für Ihren Kommentar. Und natürlich, Sie haben Recht, auch das wäre hinzuzufügen.

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